Spenden und Helfen
Erbschaft - Schenkung - Verträge
Unsere Arbeit wird von vielen Freunden und Förderern unterstützt, die erfolgreich sind und einen Teil des Erreichten an die nächste Generation weitergeben wollen. Dabei werden wir immer häufiger gefragt, wie man dies auch über den Tod hinaus tun kann. Deshalb stellen wir Ihnen einige Möglichkeiten vor, wie Sie das CJD DOMUS in Ihrem Nachlass bedenken können.
Ob mit einer Schenkung, einem Vermächtnis oder eine Stiftung Sie können wirklich langfristig genau den Förderzweig oder das Projekt unterstützen, das Ihnen persönlich am Herzen liegt.
Wir freuen uns wenn Sie sich entschließen, unsere Arbeit auch über Ihre eigene Lebenszeit hinaus zu unterstützen. Hier haben wir Ihnen einen Querschnitt von Gestaltungsmöglichkeiten für eine Unterstützung zusammengefasst:
Ihre Unterstützung zu Ihren Lebzeiten
Schenkung zu Lebzeiten
Eine Schenkung für das CJD DOMUS fließt ohne jegliche steuerliche Abzüge direkt in die Projekte des CJD DOMUS.
Sie können das CJD DOMUS in ihrer Lebens- oder Rentenversicherung als Begünstigte einsetzen. Bitte besprechen Sie dies mit dem Kundenberater Ihrer Versicherung.
Sie können eine eigene unselbstständige Stiftung unter dem Dach der CJD Kinder- und Jugendstiftung gründen. Sie bestimmen den Stiftungszweck und auch den Namen der Stiftung. So können Sie sicher sein, dass Ihr Vermögen langfristig und ungeschmälert für den von Ihnen bestimmten Verwendungszweck eingesetzt wird. Ihr Name ist für immer mit diesem Engagement verbunden und hilft im Geist des CJD, unserer nachfolgenden Generation eine Zukunft zu geben.
Sie können einen eigenen Stiftungsfonds zugunsten des CJD DOMUS, CJD Förderung und Ausbildung in Rumänien, innerhalb der CJD Kinder- und Jugendstiftung einrichten
Ihre Unterstützung durch Ihren Nachlass
Sie können das CJD DOMUS in Ihrem Testament bedenken als Erben oder als Vermächtnisnehmer. Auch über eine Auflage oder einen Erbvertrag gibt es Möglichkeiten. Was Sie uns zukommen lassen, ist von Steuern befreit.
Auch in Ihrem Testament können Sie verfügen, dass nach Ihrem Tod aus Ihrem Vermögen eine selbstständige Stiftung errichtet wird. Dies ist ab einem Betrag von mindestens Euro 25.000 Euro bis 50.000 Euro möglich (dieser Betrag ist je nach Bundesland unterschiedlich).
Die Errichtung einer unselbstständigen Stiftung ist unabhängig vom eingebrachten Kapital, sollte aber einen Betrag von 3000 Euro nicht unterschreiten.
Diese Anregungen sollen Ihnen schon einmal eine erste Orientierung und Entscheidungshilfe geben. Für die konkrete Umsetzung empfehlen wir Ihnen in jedem Fall eine individuelle Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Notar.
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Weitere Informationen zu den Themen:
- Testament
- Stiftung
- Schenkung
- Lebens- und Rentenversicherung
- Anforderung Flyer: "Selbstbestimmt vererben" : anna.ohnweiler@cjd.de
- Anforderung CJD Erbschaftsbroschüre:"Selbstbestimmt vererben": anna.ohnweiler@cjd.de





